Interviews & DSGVO

Interviews DSGVO-konform aufzeichnen – kostenfreie Vorlage

07. November 2024 2 minutes Lesezeit

DSGVO konform Interviewaufnahmen aufzeichnen

Update Nov. 2024

Kein grundsätzlich neues Thema

Audio- oder Videoaufnahmen gehören seit Jahrzehnten zu einem der zentralen Datenformen qualitativer Forschung. Die Themen Datenschutz und Vertraulichkeit wurden dabei in der Literatur schon immer berücksichtigt, allerdings häufig mit unterschiedlichem Detailgrad. Die aktuellsten Veröffentlichungen, die sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen, finden sich von Schaar (2017), Liebing et.al. (2014) und Gebel et.al. (2015), sind also deutlich vor dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden.

Auch zu dieser Zeit gab es bereits wesentliche Informations- und Dokumentationspflichten auf die die Veröffentlichungen teilweise eingehen. Durch Art. 5 Abs. 2 DSGVO werden Verantwortliche künftig verpflichtet, jederzeit nachweisen zu können, dass sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten (Rechenschaftspflicht). Um diesen Nachweis zu ermöglichen, ist eine Ausweitung der Dokumentation der bestehenden Prozesse erforderlich. Zusätzlich müssen die Rechte der Betroffenen berücksichtigt werden, welche durch die DSGVO noch einmal gestärkt wurden. Bisher ist uns keine Handreichung bekannt, die auf die aktuellen Anforderungen der DSGVO Bezug nimmt.

DSGVO bringt zusätzliche Anforderungen

Vorlage

In Zusammenarbeit mit Dr. Karsten Krupna von der Kanzlei Krupna Legal haben wir eine MUSTER-Einwilligungserklärung erstellt . Nicht für alle Erhebungen ist eine Einwilligung nötigt. (Neben einer Einwilligung bestehen auch sonstige Möglichkeiten für eine Datenverarbeitung, z.B. gem. § 27 Bundesdatenschutzgesetz (BSDG), auf welche wir hier aber keinen Bezug nehmen.)

Zur Anpassung an eigene Projekte

Sie können die Einwilligungserklärung als PDF oder DOCX-Datei herunterladen, bearbeiten und frei nutzen. Wir haben Bereiche GELB markiert, die von Ihnen auf jeden Fall auf Ihr Projekt individuell angepasst werden müssen.

Das Dokument ist nach bestem Wissen und mit anwaltlicher Unterstützung erstellt worden. Eine rechtssichere Rechtsberatung können wir dennoch naturgemäß nicht bieten. Bitte lassen Sie also ggf. Ihre angepassten Dokumente nochmals prüfen.

Revision 4 (Juli 2024)

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