f4 Online-Handbuch
Manchmal kann es mehrere Stunden dauern, bis eine Datei vollständig hochgeladen ist. Das hat nicht unbedingt etwas mit der Länge der Datei zu tun, sondern meist mit der Dateigröße. Wenn Ihre Dateien größer als 1 GB (1000 MB) sind, ist es ratsam, sie vor dem Hochladen zu verkleinern. Dies kann z.B. durch das Umwandeln einer Videodatei in eine reine Audiodatei oder durch das Komprimieren einer großen Audiodatei in mp3 mit 192kBit geschehen (bspw. mit Switch von NCH). Sollte der Upload dennoch mehrere Stunden dauern, z.B. weil Ihre Internetverbindung sehr langsam oder unser Server überlastet ist, kann es sein, dass Sie ungewollt ausgeloggt werden und der Upload nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Starten Sie in diesem Fall den Upload zu einem späteren Zeitpunkt erneut und versuchen Sie ggf. eine schnellere Internetverbindung oder eine kleinere Dateigröße.
Nicht erfolgreiche Uploads werden nicht berechnet, sondern zunächst als reserviert vermerkt. Nach maximal 24 Stunden wird Ihnen das Guthaben wieder gutgeschrieben. Sie können den Upload dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut starten.
Sofern Sie ihre Transkripte noch nicht heruntergeladen hatten und Ihr Passwort ändern müssen, werden diese Transkripte gelöscht. Da Ihre Dateien mit Ihrem alten Passwort verschlüsselt sind, können vorhandene Transkripte nach dem Zurücksetzen des Passworts nicht mehr geöffnet werden. Folgerichtig werden beim Zurücksetzen des Passworts alle vorhandenen Transkripte gelöscht, da sie niemand mehr lesen kann. Verlorenes Kontingent wird Ihnen dabei zurück gebucht und Sie können die Transkripte ohne Mehrkosten erneut erzeugen lassen. Wir nehmen die Sicherheit der Transkriptdaten sehr ernst. Das bedeutet in diesem Fall einen kleinen Komfortverlust, aber deutlich mehr Sicherheit für Ihre Daten.
Manche Audio- oder Videodateien wurden in einem Format erstellt, das von f4x nicht unterstützt wird. Dies ist leider unabhängig von der Dateiendung möglich. So kann z.B. eine Mp3-Datei auf sehr unterschiedliche Weise erstellt worden sein. Sollten Ihre Dateien einmal nicht von f4x unterstützt werden, können Sie diese z.B. mit der Freeware-Version von NCH Switch oder zahlreicher anderer Programme konvertieren. Stereo-MP3 mit 192kBit fester (nicht variabler) Bitrate hat sich hier als recht zuverlässig bewährt.
Sehr selten (< 1%) gelingt es unserer Spracherkennung nicht, zu erkennen, dass verschiedene Sprechende auf einer Aufnahme zu hören sind (bspw. bei Interviews mit Zwillingen). In so einem Fall sieht das Transkript wie ein ganz langer Fliesstext ohne Absatzumbrüche aus. Auch ein erneutes Hochladen der Aufnahme würde kein besseres Ergebnis erzeugen. Hier gilt es, im Rahmen des Korrekturdurchgangs selbsttätig Absätze überall dort einzufügen, wo ein Sprecherwechsel stattgefunden hat und die Namen der Sprechenden und ggf. Zeitmarken einzufügen. Dies gelingt am einfachsten direkt in f4transkript – dort können die Namen für Sprechende eintragen und automatisch alternierend bei einem Absatzwechsel eingefügt werden. Auch Zeitmarken werden dann automatisch am Absatzende eingetragen.
Beim Upload einer Datei in f4x müssen Sie bestimmen, welche Sprache in dieser Aufnahme erkannt werden soll. Sollte in einer Aufnahme die Sprache wechseln, bspw. stetig von deutsch zu englisch und wieder zu deutsch, kann f4x dies nicht korrekt umsetzen und wird nur die von Ihnen vorausgewählte Sprache erkennen und andere Teile potentiell leer lassen oder unpassende Inhalte einfügen.
Die Vereinbarung nach § 203 StGB richtet sich ausschließlich an Personen, die einer gesetzlich geregelten, beruflichen Geheimhaltung unterliegen und wenn die Daten auch im Rahmen dieser gesetzlich besonders geschützten Tätigkeit gewonnen wurden. (Berufe aus Seelsorge, Medizin, Juristerei etc.) oder an Personen, die Daten gemäß § 2 Nr. 1 GeschGehG (Geschäftsgeheimnisse) verarbeiten. In der NDA sichern wir kein zusätzliches Schutzniveau zu, sie dient für die entsprechenden Berufe lediglich zur formalen Dokumentation, dass auch dieser Paragraph vertraglich berücksichtig wurde.
Wenn Sie eindeutig zu einer der Personengruppen gehören und einer beruflichen Geheimhaltung gemäß § 203 StGB unterliegen oder Daten gemäß § 2 Nr. 1 GeschGehG verarbeiten, erstellen wir gerne eine entsprechende Vereinbarung. Nehmen Sie dafür bitte mit uns Kontakt auf. Sollte das nicht der Fall sein ist nach Einschätzung unseres Datenschutzbeauftragten eine entsprechende Vereinbarung datenschutzrechtlich kritisch, da wir uns dann gemeinsam auf Rechtsgrundlagen beziehen die ggf. keine Anwendung finden können.
So lange es sich um Forschungstätigkeit handelt ist diese explizit NICHT von §203 StGB abgedeckt. Sie stehen als Forschende mit den Befragten nicht in einem anwaltschaftlichem o.ä. Verhältnis. Das ist ja ethisch auch wünschenswert, dass die befragten Personen zu Ihnen hoffentlich in keiner gesundheitlichen, juristischen oder religiösen Abhängigkeit stehen. Damit möchten wir gar nicht in Abrede stellen, dass diese Daten nicht schützenswert sind. Im Gegenteil! Natürlich behandeln wir völlig ungeachtet dessen ALLE (!) Daten absolut vertraulich.
Wenn Sie unsere ADV durchschauen werden Sie sehen, dass wir zu allen laut DSGVO erforderlichen Punkten ausführliche Angaben und Zusicherungen geben, sowohl auf organisatorischer als auch technischer Ebene. Wir verzichten z.B. auch IMMER auf jegliche Nutzung der Daten für eigene Zwecke. Falls Sie die ADV noch nicht abgeschlossen haben können Sie hier den Vertragstext einsehen: https://www.audiotranskription.de/avv/